Schuldnerberatung
Sie können sich an uns wenden, wenn…
- Sie mit finanziellen Schwierigkeiten allein nicht mehr zurechtkommen
- Sie verschuldet sind und der Druck der Gläubiger zu einer Belastung wird
- Das Geld zum Leben nicht mehr ausreicht
Beratung und Hilfen bei Ver- und Überschuldung
Wir möchten rat- und hilfesuchende Menschen darin stärken und unterstützen:
Sicherstellung des notwendigen Lebensunterhaltes
Erhalt der Wohnung und Sicherstellung der Energieversorgung
Klärung von Fragen zur Existenzsicherung
Beim Aufarbeiten der Schuldenproblematik
Konkrete Hilfen
- Überblick schaffen über Ihre finanzielle Lage
- Gemeinsam Haushaltsplan und Gläubigerübersicht erstellen
- Lösungsvorschläge erarbeiten
- Kontakt zu Gläubigern aufnehmen
- Außergerichtliche Schuldenregulierung
- Beantragung und Begleitung bis zum Insolvenzverfahren
- Unterstützung bei der Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos
Kontaktzeiten
Die Schuldnerberatung für Erwerbstätige, Rentner, Arbeitslose ohne Bürgergeldbezug (SGB II und SGB XII) hat derzeit einen Aufnahmestopp.
Sie haben die Möglichkeit beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu beantragen. Mit diesem können Sie sich dann einen Rechtsanwalt suchen, der die Schuldnerberatung für Sie durchführt.
Wichtig: Für BürgergeldbezieherInnen gibt es keine Wartezeit.
Terminvereinbarung:
Montags von 9.00 Uhr - 11.30 Uhr, Sekretariat Frau Mai, Tel. 07841-6214-50
Dienstags - Freitags von 9.00 Uhr - 11.30 Uhr, Sekretariat Frau Reichlin, Tel. 07841-6214-21
Erstanfragen:
Bitte reichen Sie unsere Anmeldeunterlagen (Download weiter unten oder zur Abholung in unserer Beratungsstelle) ausgefüllt bei uns ein.
Telefonsprechstunde
Dienstags 14.00 Uhr - 15.00 Uhr bei Frau Nothelfer, Tel. 07841-6214-61